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   OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32153
OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14 (https://dejure.org/2014,32153)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2014 - 10 U 70/14 (https://dejure.org/2014,32153)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 10 U 70/14 (https://dejure.org/2014,32153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunft über die anrechenbaren Kosten eines Architektenhonorars im Rahmen einer Stufenklage

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 4 AIHonO vom 04.03.1991, § 10 AIHonO vom 21.09.1995, § 15 Abs 1 Nr 1 AIHonO vom 21.09.1995, § 15 Abs 1 Nr 2 AIHonO vom 21.09.1995, § 15 Abs 1 Nr 3 AIHonO vom 21.09.1995
    Stufenklage des Architekten auf Honorarzahlung: Auskunftsanspruch gegen den Auftraggeber hinsichtlich der anrechenbaren Kosten; Honorarverzicht mit der Folge einer Unterschreitung der Mindestsätze; Bindung an eine wegen Mindestsatzunterschreitung unwirksame ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des nicht mit der Erstellung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung beauftragten Architekten; Wirksamkeit eines Honorarverzichts; Bindung an eine wegen Unterschreitung der Mindestsätze unwirksame Honorarvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Rechtstellung des nicht mit der Erstellung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung beauftragten Architekten

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber muss Auskunft über die Höhe der anrechenbaren Kosten geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Honorarverzicht des Architekten - und die HOAI-Mindestsätze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baukosten - und der Auskunftsanspruch des Architekten

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Architekten zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Kein Teilverzicht auf Mindestsatzhonorar während der Ausführung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zur Bindung eines Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann Architekt auf Mindestsätze nach der HOAI verzichten?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Anrechenbare Kosten: wie hat der Bauherr Auskunft zu erteilen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunft über die Höhe der anrechenbaren Kosten; Honoraranspruch des Architekten

Besprechungen u.ä. (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Architekten zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsanspruch des Planers: Reicht die Angabe der Gesamtkosten aus? (IBR 2014, 743)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Mindestsatzhonorar vor Vertragsbeendigung? (IBR 2014, 742)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Architekt an eine unwirksame Honorarvereinbarung gebunden? (IBR 2015, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14
    Der Auftraggeber hat dem Architekten in einem solchen Falle im Rahmen des Zumutbaren sämtliche Auskünfte zu geben oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, die für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erforderlich sind (BGH BauR 95, 126).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14
    Regelmäßig kann das Stellen einer Rechnung ohne weitere Anhaltspunkte nicht als Verzichtserklärung auf nicht abgerechnete, aber noch geschuldete Beträge ausgelegt werden (BGHZ 120, 133).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 75/95

    Nachträglicher Verzicht eines Architekten auf sein Honorar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14
    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.03.1996, VII ZR 75/95: Dort wurde ein nachträglich erklärter Totalverzicht für zulässig erklärt, weil die Verzichtsvereinbarung als actus contrarius der vertraglichen Anspruchsbegründung unmittelbar nur den von der HOAI nicht erfassten Anspruchs grund betreffe.
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 125/99

    Höhe der Vergütung nach HOAI

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einer Abrechnung nach Mindestsätzen entgegen, sofern der Auftraggeber sich auf die Wirksamkeit der Pauschalvereinbarung in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages nicht zugemutet werden kann, und er auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und auch vertrauen durfte (BGH BauR 2000, 1512).
  • OLG München, 29.06.2012 - 9 U 1410/12

    Bindung des Architekten bzw. Ingenieurs an seine Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2014 - 10 U 70/14
    Weil es sich um eine in jedem Einzelfall vorzunehmende Abwägung handelt, kann der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des OLG München vom 29.06.12, 9 U 1410/12, in welcher eine Bindung an die Schlussrechnung angenommen wurde, nicht verfangen.
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